Infoveranstaltung Teilzeitausbildung mit Vergütung: Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent

Die Informationsveranstaltung der BBS OHZ am 4. März war gut besucht: Neben Kita-Leitungen und Trägern der Stadt und Gemeinden sowie Vertretern von freien Trägern nahmen auch Berufsberaterinnen der Jugendberufsagentur, der Agentur für Arbeit und der Jobcenter teil. Auch die Leiterin des Amtes für Bildung, Frau Weidling, war dabei.

Worum ging es?

Die BBS OHZ bieten ab Februar 2025 zusätzlich zu dem bisherigen Angebot die Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistenz auch als Teilzeitform an.

Die Zielgruppe für diese Teilzeitausbildung sind sogenannte „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“, die aufgrund ihrer Voraussetzungen direkt in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz einsteigen können. Sie können ihre Ausbildung nun nicht mehr nur in der einjährigen Vollzeitform der Ausbildung, sondern auch in 1,5 Jahren in Teilzeit absolvieren. 

Das Land Niedersachsen unterstützt die Einrichtungen pro auszubildende Person mit 20.000 Euro im Jahr („Besondere Finanzhilfe nach § 30 NKiTaG“).

Erstmals kann damit bereits auch die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten vergütet werden.

Nicole Bußmann vor der Regionalen Landesschulbehörde Lüneburg und Hannover gab einen detaillierten Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für den neuen Bildungsgang und die Berufs-, Weiterbildungs- und Studienperspektiven, die den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen zur Verfügung stehen.

Fabian Heine vom Landesamt für Regionale Bildung Hannover (Dezernate frühkindliche und berufliche Bildung) erläuterte in seinem Beitrag die Voraussetzungen für die Beantragung der „Besonderen Finanzhilfen nach § 30 NKitaG“ und die Regularien der Anträge, die von den Trägern der Kindertagesstätten gestellt werden müssen.

Gefragt wurde einerseits nach der zeitlichen Organisation der Teilzeitausbildung – an den BBS wird die unterrichtsbegleitende Variante mit zwei Tagen Schule und drei Tagen Tätigkeit in der Kindertagesstätte angeboten.

Ebenso war von Interesse, welche sprachlichen Voraussetzungen Auszubildende, die Deutsch als Zweitsprache erworben haben, für die Teilzeitausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz mitbringen müssen. Formal ist zwar das Sprachniveau B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen ausreichend, dieses Niveau reiche aber nicht aus, um die Ausbildung erfolgreich zu bestehen, so die Bereichsleiterin der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz Frau Crommelin. Für Interessierte empfiehlt es sich daher, vor Beginn der Ausbildung ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, in dem gemeinsam überlegt werden kann, welche Formen der Unterstützung es geben kann.

Alle Beteiligten sind sich sicher: Mit dem Teilzeitbildungsgang können Menschen mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen und Biografien für die zukünftige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld gewonnen werden.

Nähere Informationen zur neuen Teilzeitausbildung unter:

https://www.bbs-ohz.de/bildungsangebot/sozialpaedagogische-assistentin-sozialpaedagogischer-assistent/

Kontakt: Adrienne van Wickevoort Crommelin, adrienne.crommelin@bbs-ohz.de