Berufsfach­schule Sozialpäda­gogische Assistentin/ Sozial­pädago­gischer Assistent

Ausbildung in Teilzeit

Ab Februar 2025 besteht die Möglichkeit, das 2. Jahr der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz in Teilzeit zu absolvieren.

Melden Sie sich zu unserer Informationsveranstaltung am 28.08.2024 von 16:00-17:00 Uhr im Forum der Berufsbildenden Schulen an: adrienne.crommelin@bbs-ohz.de

Bewerbungsschluss

Bewerbung bei der Schule bis zum 01.11.2024

Der Nachweis des Ausbildungsplatzes in der Praxisstelle muss spätestens bei Beginn der Ausbildung vorliegen.

Aufnahmevoraus­setzungen

Ein Einstieg in die Klasse 2 ist möglich:

  • mit einer Hochschulzugangsberechtigung oder
  • mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule Sozialpädagogik für Hauptschulabsolventen oder
  • mit dem Abschluss einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung oder
  • mit dem Nachweis über die Teilnahme an pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen für die Arbeit mit Kindern im Alter von 0–10 Jahren im Umfang mindestens 160 Stunden (z.B. Grundqualifizierung Kindertagespflege gemäß Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege, Qualifizierung zur Spielgruppenleitung, Einführungskurs für Zusatzkräfte Betreuung, Qualifizierung zur pädagogischen Fachkraft in der Ganztagsgrundschule, Qualifizierung zur sportpädagogischen Fachkraft im Ganztag, vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen) und dem Nachweis über eine mindestens fünfzehnmonatige sozialpädagogische Tätigkeit mit Kindern im Alter von 0–10 Jahren im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeitkraft in einem der folgenden Arbeitsfelder: Tageseinrichtungen für Kinder, schulischer Bereich, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Unterrichtsinhalte

Neben den allgemeinbildenden Fächern liegt der Schwerpunkt in Theorie und Praxis der Sozialpädagogik. Der Unterricht wird hauptsächlich handlungs- und projektorientiert erteilt. Der Unterricht findet in der Regel an zwei Tagen pro Woche ganztägig statt (Montag und Dienstag). Die praktische Ausbildung findet in der Regel an drei Tagen in der Woche – von Mittwoch bis Freitag – in Kindertagesstätten statt (überwiegend mit Kindern im Alter von 3-6 Jahren). Die praktische Ausbildung beträgt insgesamt 420 Zeitstunden.

Stundentafel/Unter­richtsfächer der Klasse 2

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion, Sport, Mathematik
Berufsbildender Bereich – Module: 

Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle, Entwicklung beruflicher Identität, Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern, Betreuung und Begleitung von Kindern, Entwicklungs- und Bildungsprozesse, Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I und II, Arbeit mit Familien und Bezugspersonen, Optionale Lernangebote

Praktische Ausbildung im Lernbereich Praxis mit den Modulen:
Durchführung der praktischen Ausbildung I und II, Reflexion der praktischen Ausbildung I und II

Abschlüsse

Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 2 wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Berechtigungen

Nach bestandener Abschlussprüfung kann die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ / „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ geführt werden.
Der Besuch von weiterführenden Schulformen im Sekundarbereich II (z.B. Fachgymnasium, Fachschule Sozialpädagogik) ist möglich, wenn ein Notendurchschnitt von 3,0 in den berufsspezifischen Fächern einschließlich des Faches „Praxis Sozialpädagogik“ und in Deutsch erreicht wurde.

Besondere Hinweise

Für das Praktikum sind Impfnachweise erforderlich. Für außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 150,-€.
Weitere Kosten (ca. 25,-€) entstehen u.a. für Fachbücher und Kopien. Für schriftliche Ausarbeitungen sollte ein Computer zur Verfügung stehen.
Bei zu vielen Anmeldungen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterien sind u.a. der Notendurchnitt Ihres Abschlusszeugnis und ihre bisherige berufliche Erfahrung. Pädagogische Qualifikationen und Tätigkeiten, insbesondere mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren, sollten nachgewiesen werden (z.B. durch Zeugnisse). Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen müssen eine deutsche Übersetzung von einem zeritifizierten Übersetzer einreichen. Eine Aufnahme kann nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgen.


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Adrienne Crommelin

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04791. 930-4100
adrienne.crommelin@bbs-ohz.de