Berufsfach­schule Sozialpäda­gogische Assistentin/ Sozial­pädago­gischer Assistent Klasse 1 und 2 für Realschul­absolventen

Aufnahmevoraus­setzungen

Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) oder gleichwertiger Bildungsstand. Der erfolgreiche Besuch der Klasse 1 ist Voraussetzung für den Besuch der Klasse 2. Ein sofortiger Einstieg in die Klasse 2 ist möglich:

  • mit einer Hochschulzugangsberechtigung
  • mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule Sozialpädagogik für Hauptschulabsolventen
  • mit dem Abschluss einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung
  • mit mindestens 15 Monaten sozialpädagogischer Tätigkeit mit Kindern von 0-10 Jahren in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder in der Ganztagsbetreuung im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeitarbeitskraft und Teilnahme an einer auf die Tätigkeit bezogenen pädagogischen Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Stunden
Unterrichtsinhalte

Neben den allgemeinbildenden Fächern liegt der Schwerpunkt in Theorie und Praxis der Sozialpädagogik. Die praktische Ausbildung findet an zwei Tagen in der Woche in Kindertagesstätten statt (das erste Jahr durchgängig mit Kindern im Alter von 3-6 Jahren). Die praktische Ausbildung beträgt insgesamt 840 Zeitstunden. Der Unterricht wird hauptsächlich handlungs- und projektorientiert erteilt.

Stundentafel/Unter­richtsfächer der Klassen 1 + 2

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion, Sport, Mathematik
Berufsbildender Bereich – Module: Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle, Entwicklung beruflicher Identität, Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern, Betreuung und Begleitung von Kindern, Entwicklungs- und Bildungsprozesse, Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I und II, Arbeit mit Familien und Bezugspersonen, Optionale Lernangebote
Praktische Ausbildung im Lernbereich Praxis mit den Modulen:
Durchführung der praktischen Ausbildung I und II, Reflexion der praktischen Ausbildung I und II

Abschlüsse

Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 2 wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Berechtigungen

Nach bestandener Abschlussprüfung kann die
Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ / „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ geführt werden.
Der Besuch von weiterführenden Schulformen im Sekundarbereich II (z.B. Fachgymnasium, Fachschule Sozialpädagogik) ist möglich, wenn ein Notendurchschnitt von 3,0 in den berufsspezifischen Fächern einschließlich des Faches „Praxis Sozialpädagogik“ und in Deutsch erreicht wurde.

Besondere Hinweise

Für das Praktikum sind Impfnachweise erforderlich. Für außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 150,-€.
Weitere Kosten (ca. 25,-€) entstehen u.a. für Fachbücher und Kopien. Für schriftliche Ausarbeitungen sollte ein Computer zur Verfügung stehen.
Bei zu vielen Anmeldungen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterien sind u.a. mindestens befriedigende Deutschkenntnisse. Eine Aufnahme kann nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgen.

Das Anmeldeformular sowie weitere Auskünfte sind in den Sekretariaten der Schule und auf der Homepage der Schule erhältlich.
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, findet ein Auswahlverfahren statt.

Unterlagen zum Herunterladen für die Klasse 1 und Klasse 2 nach Erhalt der Aufnahmebestätigung.

Ihre persönlichen
Ansprech­partner:innen

Adrienne Crommelin

Bereichsleiterin

04791. 930-4100
adrienne.crommelin@bbs-ohz.de