Berufsschule Metalltechnik

Die Schulform wird in Kooperation mit entsprechenden Fachbetrieben durchgeführt.

 
Aufnahmevoraus­setzungen
  • ein Ausbildungsvertrag z.B. zum Metallbauer
  • gesundheitliche Eignung nach JArbSchG für einen Metalltechnischen Beruf. (Antragsformulare für die gesundheitliche Erstuntersuchung gibt es bei den örtlichen Gemeindeverwaltungen.)
 
Ausbildungsdauer

Die Ausbildung in metalltechnischen Berufen beträgt in der Regel dreieinhalb Jahre. Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden.
Nach 1 ½ Jahren muss eine Zwischenprüfung (Gesellenprüfung Teil 1) abgelegt werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und zu 30 % in die Gesamtnote mit einfließt.
Die Ausbildung schließt nach dreieinhalb Jahren mit der Gesellenprüfung (Gesellenprüfung Teil 2) ab.

 
Gliederung der Ausbildung

Neben der praktischen Ausbildung im Betrieb muss im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe) die Berufsschule zweimal wöchentlich und im zweiten (Fachstufe 1), dritten und vierten Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) einmal wöchentlich besucht werden.

 
Unterrichtsinhalte

Sie ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsverordnungen und den Rahmenlehrplänen und umfassen insgesamt 14 Lernfelder mit berufsbezogenem Unterricht.

 
Stundentafel/ Unterrichtsfächer

a) Im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/ Kommunikation, oder Wahlpflichtangebote, Politik, Sport, Religion = 8 Std./Woche
Fachtheorie (mit Lernfeldern) = 8 Std./Woche
Gesamtstunden = 16 Std./Woche

b) In der Fachstufe 1 und Fachstufe 2, (2 ½ Jahre)
Deutsch/Kommunikation, Politik = 2 Std./Woche
Fachtheorie (mit Lernfeldern) = 6 Std./Woche
Gesamtstunden = 8 Std./Woche

 
Abschlüsse/ Berechtigungen

Am Ende der 3 1/2 jährigen Ausbildung findet die Gesellenprüfung in Theorie und Praxis statt. Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und das Bestehen der Gesellenprüfung führen zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss. Bei entsprechenden Leistungen kann auch der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

 
Besondere Hinweise

Gute bis befriedigende Kenntnisse in Mathematik und Physik sind empfehlenswert, um den erfolgreichen Abschluss als Metallbauer zu gewährleisten.
Nach der Gesellenprüfung besteht die Berechtigung, die Meisterprüfung im Handwerk abzulegen.
Eine Reihe unserer Schüler/innen besucht nach der Ausbildung die Fachoberschule Technik. Dort können Sie die Fachhochschulreife erwerben, mit der Sie die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule erhalten.

Interessiert Dich der Beruf? Möchtest Du mehr wissen? Wir stehen Euch zu Auskünften gern zur Verfügung.

Ihr persönlicher
Ansprech­partner

Andreas Fuhrken

Bereichsleiter

04791. 930-4000
andreas.fuhrken@bbs-ohz.de