Fachschule Sozialpädagogik Klasse 1 und 2

Aufnahmevoraus­setzungen

In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer:

  • eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin / zum staatlich geprüften Sozialassistenten aufweisen kann und mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den berufsspezifischen Fächern einschließlich des Faches „Praxis-Sozialpädagogik“ nachweisen kann
  • mindestens eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen kann, wenn sie/er beim o.g. Ausbildungsabschluss im Fach Deutsch, in den berufsspezifischen Fächern oder im Fach „Praxis-Sozialpädagogik“ keine befriedigende Leistung erreicht hatte. Alternativ ist ein erfolgreicher Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Klasse 12 mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik möglich
  • eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist, oder
  • den Besuch des berufl. Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat und 600 Praxisstunden nachweisen kann, oder
  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“, „Ergotherapeutin/ Ergotherapeut“, „Logopädin/ Logopäde“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/
    Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt und einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik- begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat, oder mindestens ein Jahr lang eine für die einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat
  • einen pädagogischen Hochschulabschluss nachweisen kann und einen von Schule/ Hochschule begleiteten Praxisanteil von 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder eine einjährige einschlägige Vollzeittätigkeit nachweisen kann.
  • mindestens über einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – verfügt und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Kinderpfleger” oder “Staatlich anerkannte Kinderpflegerin”/”Staatlich anerkannter Kinderpfleger” aufweisen kann und eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Kinderpflegerin/Kinderpfleger im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeittätigkeit nachweisen kann.
Unterrichtsinhalte

Neben den allgemein bildenden Fächern liegt der Schwerpunkt in Theorie und Praxis der Sozialpädagogik/Pädagogik.

Die Ausbildung soll die Absolventinnen/Absolventen dazu befähigen, als Erzieher(innen) den vielfältigen Anforderungen in sozialpädagogischen Einrichtungen verantwortlich gerecht zu werden. Während der Ausbildung sind Blockpraktika in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten (Horte, Grundschulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf, Kinder- u. Jugendheime, spezifische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Kindergärten und -krippen). Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt insgesamt 600 Zeitstunden. Es besteht die Möglichkeit, im zweiten Ausbildungsjahr ein Auslandspraktikum zu absolvieren.

Erzieherinnen | Erzieher in Europa
„Stage lopen in Nederland“- Ein wertvoller Blick über die Grenze

Stundentafel/ Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Mathematik, Politik, Naturwissenschaft, Religion

Berufsbezogener Lernbereich Theorie – Module
 Entwicklung professioneller Perspektiven, Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung, Diversität und Inklusion, Individuelle Lebenslagen, Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung , Pädagogische Arbeit mit Gruppen, Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I und II, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften, Optionale Lernangebote

Praktische Ausbildung mit den Modulen
Durchführung der praktischen Ausbildung I und II, Reflexion der praktischen Ausbildung I und II

Abschlüsse

Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Fachhochschulreife erworben.

Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Absolventen/Absolventinnen, die Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannte Erzieherin«/»Staatlich anerkannter Erzieher« zu führen. Der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife ermöglicht ein Studium an Fachhochschulen.
Die mit dem erfolgreichen Abschluss nachgewiesenen Kenntnisse können im Sinne der Empfehlung der Kultusministerkonferenz mit bis zu 90 Credit-Points auf ein einschlägiges Hochschulstudium angerechnet werden.

Besondere Hinweise

Für das Praktikum sind Impfnachweise erforderlich.
Mit dem Berufsabschluss staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) besteht die Möglichkeit des selbstständigen Arbeitens z.B. in Kinder- und Jugendheimen, Freizeiteinrichtungen, Horten, Kindertagesstätten und Krippen und in Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf.
Für außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 150,- €. Weitere Kosten (ca. 30,-€/Jahr) entstehen u.a. für Fachbücher und Kopien. Ein Computer incl. Emailadresse muss zur Verfügung stehen.
Eine Aufnahme kann nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgen.
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, findet ein Auswahlverfahren statt.

Das Anmeldeformular sowie weitere Auskünfte sind in den Sekretariaten der Schule und auf der Homepage der Schule erhältlich.

Ihr persönlicher
Ansprechpartner

Johanna Logemann

04791. 930-4100
johanna.logemann@bbs-ohz.de