Die Schulform wird in Kooperation mit den KFZ-Betrieben duales System durchgeführt.
Aufnahmevoraussetzungen
- ein Ausbildungsvertrag zum KFZ-Mechatroniker/KFZ-Mechatronikerin
- gesundheitliche Eignung nach JArbSchG für einen fahrzeugtechnischen Beruf (Antragsformulare für die gesundheitliche Erstuntersuchung gibt es bei den örtlichen Gemeindeverwaltungen.)
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Kraftfahrzeug- Mechatroniker beträgt in der Regel 3½ Jahre. Unter bestimmten Bedingungen, kann die Ausbildung verkürzt oder eine Verlängerung erfolgen.
Nach 1 ½ Jahren muss die Gesellenprüfung Teil 1 abgelegt werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und zu 35 % in die Gesamtnote des Berufsabschlusses mit einfließt.
Die Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung Teil 2 als Gesamtprüfung über alle Lehrjahre ab.
Gliederung der Ausbildung
Neben der praktischen Ausbildung im Betrieb wird im 1. Ausbildungsjahr die Berufsschule zweimal wöchentlich und in den weiteren Ausbildungsjahren einmal wöchentlich besucht.
Im dritten und vierten Ausbildungsjahr wird der Unterricht in den Schwerpunkten:
Personenwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik oder System- und Hochvolttechnik erteilt.
Unterrichtsinhalte
Sie ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsverordnungen und den Rahmenlehrplänen und umfassen insgesamt 14 Lernfelder mit berufsbezogenem Unterricht.
a) In der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sind diese gleich mit der Berufsfachschule Fahrzeugtechnik.
- Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren (Fahrzeugpflege, Wintercheck, Ölwechselservice, E-Fahrzeuge (FuP))
- Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren (Reifenwechsel, Bremse, Motoren)
- Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen (Beleuchtung, pneumatische Steuerung)
- Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen (Anhängerkupplung, Wechselrichter oder Rückfahrkamera einbauen)
b) In den Fachstufen werden u.a. die Themen
- Inspektion und Zusatzarbeiten durchführen
- Teilelektrische Systeme (HV Fahrzeuge)
- Getriebe und ihre Steuerung
- Motorsteuerungssysteme
- Elektronische Datenübermittlung im Fahrzeug (CAN- Bus; LIN- Bus; Most- Bus) vermittelt.
Unterrichtsfächer
Neben der praktischen Ausbildung in den Betrieben, werden in dieser Schulform die notwendige theoretischen Fachkenntnisse vermittelt. Je nach Möglichkeit, wird die Fachtheorie durch praktische Unterweisungen ergänzt. Zusätzlich wird Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Politik und Sport) erteilt.
Besonderes Profil
Die Schüler erhalten in Ihrer Ausbildungszeit eine Schulung für Hochvolt-Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge) und am Ende der bestandenen Ausbildung die Befähigung Elektrofahrzeuge freizuschalten (Stufe 2S – FHV).
Bei Problemen in der Ausbildung werden Auszubildende in ausbildungsbegleitende Hilfen in Verbindung mit außerschulischen Einrichtungen vermittelt. Im 2. oder 3. Lehrjahr ist bei Eignung und nach Möglichkeit ein 3-wöchiges Praktikum im europäischen Ausland möglich.
Abschlüsse/ Berechtigungen
Am Ende der 3 1/2 jährigen Ausbildung findet die theoretische und praktische Gesellenprüfung statt. Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und das Bestehen der Gesellenprüfung führen zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss (Zugangsvoraussetzung für die Fachoberschule Technik).
Bei entsprechenden Leistungen und nachgewiesenen Englischkenntnissen kann auch der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden (Zugangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe).
Besondere Hinweise
Gute bis befriedigende Kenntnisse in Mathematik und Physik und Interesse an Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik sind empfehlenswert, um den erfolgreichen Abschluss als Kraftfahrzeug- Mechatroniker zu gewährleisten.
Sollten Sie keinen Berufsausbildungsvertrag erhalten, können Sie in der Berufsfachschule Fahrzeugtechnik das 1. Ausbildungsjahr in schulischer Vollzeitform ablegen. In dieser Zeit sollten Sie Vorverträge mit den Betrieben abschließen, die Ihnen bei erfolgreichem Abschluss die Übernahme ins 2. Lehrjahr ermöglichen. Ebenso ist für Realschüler der Erwerb des erweiterten Sek I möglich (siehe Info Berufsfachschule Fahrzeugtechnik).
Nach der Gesellenprüfung besteht die Berechtigung, die Meisterprüfung oder die Prüfung zum Servicetechniker im Kraftfahrzeughandwerk abzulegen.
Eine Reihe unserer Schüler/innen besucht nach der Ausbildung die Fachoberschule Technik. Dort können Sie die Fachhochschulreife erwerben, mit der Sie die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule erhalten.
Interessiert Sie der Beruf? Möchten Sie mehr wissen? Wir stehen Ihnen zu Auskünften gern zur Verfügung.
Ihr persönlicher
Ansprechpartner
Daniel Kunstmann
04791. 930-4000
daniel.kunstmann@bbs-ohz.de