Berufsschule Bäckerin / Bäcker

Aufnahmevoraus­setzungen

Entlassung aus der Hauptschule/Hauptschulabschluss

 
Unterrichtsinhalte

Die praktische Ausbildung findet im jeweiligen Ausbildungsbetrieb statt. Im ersten Lehrjahr wird zweimal wöchentlich, im zweiten und dritten Lehrjahr(Fachstufe) einmal wöchentlich die Berufsschule besucht. Neben den allgemein bildenden Fächern liegt der Schwerpunkt in der Fachtheorie.

 
Abschlüsse

Am Ende des 3. Ausbildungsjahres findet eine Abschlussprüfung in Fachtheorie und Fachpraxis statt. Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und das Bestehen der Gesellenprüfung führen zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss.

Der erweiterte Sekundarabschluss I wird erworben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Gesamtnotendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der Berufsschule von mindestens »befriedigend«, im Fach Deutsch, einer Fremdsprache (kann in den BBS erworben werden) und in einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens »befriedigend«.

Berechtigungen

Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt zum Führen des Titels Bäckergeselle/Bäckergesellin. Nach der Gesellenprüfung besteht die Berechtigung, die Meisterprüfung im Bäckerhandwerk abzulegen. Der Erwerb des Sekundarabschlusses I berechtigt zum Besuch der Fachoberschule.

Besondere Hinweise

Eine Liste der Ausbildungsbetriebe können Sie über Herrn Lassak erhalten.

Ihr persönlicher
Ansprech­partner

Uwe Lassak

Bereichsleiter (Kommissarisch)
uwe.lassak@bbs-ohz.de