Fachschule Sozialpädagogik Teilzeit

Sie haben die Möglichkeit, in Teilzeitform auf Ihre bisherige Ausbildung aufzubauen und  Berufstätigkeit und Ausbildung miteinander zu verbinden.   Das Ausbildungsziel ist der Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher.  Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Aufnahmevoraus­setzungen


In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden,
wer:

  • eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin / zum staatlich geprüften Sozialassistenten aufweisen kann und mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den berufsspezifischen Fächern einschließlich des Faches „Praxis-Sozialpädagogik“ nachweisen kann
  • mindestens eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen kann, wenn sie/er beim o.g. Ausbildungsabschluss im Fach Deutsch, in den berufsspezifischen Fächern oder im Fach „Praxis-Sozialpädagogik“ keine befriedigende Leistung erreicht  hatte. Alternativ ist ein erfolgreicher Besuch  der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Klasse 12 mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik möglich
  • eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist, oder
  • den Besuch des berufl. Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat und 600 Praxisstunden nachweisen kann, oder
  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/ Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“, „Ergotherapeutin/ Ergotherapeut“, „Logopädin/ Logopäde“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt und
    einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik- begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat, oder mindestens ein Jahr lang eine für die einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat,
  • einen pädagogischen Hochschulabschluss nachweisen kann und einen von Schule/ Hochschule begleiteten Praxisanteil von 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder eine einjährige einschlägige Vollzeittätigkeit nachweisen kann.
  • mindestens über einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – verfügt und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Kinderpfleger” oder “Staatlich anerkannte Kinderpflegerin”/”Staatlich anerkannter Kinderpfleger” aufweisen kann und eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Kinderpflegerin/Kinderpfleger im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeittätigkeit nachweisen kann.


Bevorzugt aufgenommen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ein Arbeitsverhältnis in einer berufsspezifischen Einrichtung nachweisen

 
Hinweise zum Unterricht

Der Unterricht findet in der Regel an zwei Wochentagen (ganztägig) statt. Zusätzlich können an drei Wochenenden pro Schuljahr Blockeinheiten stattfinden.

 
Unterrichtsinhalte

Im berufsbezogenen Unterricht der Fachschule – Sozialpädagogik sollen die für die Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen sozialpädagogischen Handlungsfeldes gerecht zu werden. Im Verlauf der Ausbildung gilt es die Fähigkeit zu entwickeln, für Kinder und Jugendliche eigenverantwortlich und zielorientiert  Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten.

Mit dem Berufsabschluss Erzieher(in) können Sie eine berufliche und eigenverantwortliche Tätigkeit in folgenden Arbeitsfeldern ausüben: Kindertagesstätten und Krippen, Ganztagsgrundschulen, Horte,  Kinder- und Jugendheime, Kinder- und- Jugendfreizeiteinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf.

 
Stundentafel/ Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Mathematik, Politik, Naturwissenschaft, Religion

Berufsbezogener Lernbereich Theorie – Module
Entwicklung professioneller Perspektiven, Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung,  Diversität und Inklusion, Individuelle Lebenslagen, Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung , Pädagogische Arbeit mit Gruppen, Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I und II, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften, Optionale Lernangebote
Praktische Ausbildung mit den Modulen:
Durchführung der praktischen Ausbildung I und II, Reflexion der praktischen Ausbildung I und II

Während der Ausbildungszeit sind Praktika in versch. Arbeitsfeldern  zu absolvieren. Ein Praktikum kann mit der ausgeübten Berufstätigkeit kombiniert werden.

 
Abschlüsse

Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Fachhochschulreife erworben.

 
Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Absolventen/Absolventinnen, die Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannte Erzieherin«/»Staatlich anerkannter Erzieher« zu führen. Der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife ermöglicht ein Studium an Fachhochschulen.
Die mit dem  erfolgreichen Abschluss nachgewiesenen Kenntnisse können im Sinne der Empfehlung der Kultusministerkonferenz mit bis zu 90 Credit-Points auf ein einschlägiges Hochschulstudium angerechnet werden.

 
Besondere Hinweise:

Für das Praktikum sind Impfnachweise erforderlich.
Für außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 150,- €. Weitere Kosten (ca. 30,-€/Jahr) entstehen u.a. für Fachbücher und Kopien. Ein Computer incl. Emailadresse muss zur Verfügung stehen.
Eine Aufnahme kann nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgen.

Ihr persönlicher
Ansprech­partner

Martina Blum

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