Berufsschule Elektrotechnik

Die Schulform wird in Kooperation mit entsprechenden Fachbetrieben durchgeführt.

 
Aufnahmevoraus­setzungen
  • ein Ausbildungsvertrag zum Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
  • gesundheitliche Eignung nach JArbSchG für einen Elektroniker/Elektronikerin für Energie- und Gebäudetechnik (Antragsformulare für die gesundheitliche Erstuntersuchung gibt es bei den örtlichen Gemeindeverwaltungen)
 
Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik beträgt in der Regel dreieinhalb Jahre. Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden.
Nach 1 ½ Jahren muss eine Zwischenprüfung (Gesellenprüfung Teil 1) absolviert werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und zu 40% in die Gesamtnote mit einfließt.
Die Ausbildung schließt nach dreieinhalb Jahren mit der Gesellenprüfung (Gesellenprüfung Teil 2) ab.

 
Gliederung der Ausbildung

Neben der praktischen Ausbildung im Betrieb muss im 1. Ausbildungsjahr die Berufsschule zweimal wöchentlich und im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr einmal wöchentlich besucht werden.

 
Unterrichtsinhalte

Sie ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsverordnungen und den Rahmenlehrplänen und umfassen insgesamt 13 Lernfelder mit berufsbezogenem Unterricht, z.B.

  • Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
  • Elektrische Installationen planen und ausführen
  • Steuerungen analysieren und anpassen
  • Informationstechnische Systeme bereitstellen
 
Stundentafel/ Unterrichtsfächer

a) Im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/ Kommunikation, oder Wahlpflichtangebote, Politik, Sport, Religion = 9 Std./Woche
Fachtheorie (mit Lernfeldern) = 9 Std./Woche
Gesamtstunden = 18 Std./Woche

b) In der Fachstufe 1 bzw. Fachstufe 2, 2 ½ Jahre
Deutsch/Kommunikation, Politik = 2 Std./Woche
Fachtheorie (mit Lernfeldern) = 6 Std./Woche
Gesamtstunden = 8 Std./Woche

 
Besonderes Profil

Ausbildungsbegleitende Hilfen in Verbindung mit außerschulischen Institutionen (Agentur für Arbeit und andere Einrichtungen).
Besuch von elektrotechnischen Fachausstellungen.

 
Abschlüsse/ Berechtigungen

Am Ende der 3 1/2 jährigen Ausbildung findet eine Abschlussprüfung in Fachtheorie und Fachpraxis statt. Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und das Bestehen der Gesellenprüfung führen zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss. Bei entsprechenden Leistungen kann auch der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt zum Führen des Titels Geselle/Gesellin im Elektrohandwerk im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik.

 
Besondere Hinweise

Gute bis befriedigende Kenntnisse in Mathematik und Physik sind empfehlenswert, um den erfolgreichen Abschluss in einem Elektroberuf zu gewährleisten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik kann man einen Arbeitsplatz in praktisch allen Bereichen mit elektrotechnischen Inhalten finden.

Nach der Gesellenprüfung besteht die Berechtigung, die Meisterprüfung im Elektrohandwerk sowie die Prüfung als staatlich geprüften Elektrotechniker abzulegen. Eine Reihe unserer Schüler/innen besucht nach der Ausbildung die Fachoberschule Technik. Dort können sie die Fachhochschulreife erwerben, mit der sie die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule erwerben.

Interessiert Dich der Beruf? Möchtest Du mehr wissen? Wir stehen Euch zu Auskünften gern zur Verfügung.

Ihr persönlicher
Ansprech­partner

Thomas Lotte

Bereichsleiter

04791. 930-4000
thomas.lotte@bbs-ohz.de