Berufsschule Holztechnik

Die Schulform wird in Kooperation mit entsprechenden Fachbetrieben durchgeführt.

 
Aufnahmevoraus­setzungen
  • Ausbildungsvertrag zum Erlernen des Tischlerberufes
  • gesundheitliche Eignung nach JArbSchG für den Beruf des Tischlers (Antragsformulare für die gesundheitliche Erstuntersuchung gibt es bei den örtlichen Gemeindeverwaltungen).
 
Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum Tischler beträgt in der Regel drei Jahre.
Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden.
Nach 1 ½ Jahren muss eine Zwischenprüfung absolviert werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit der Gesellenprüfung ab.

 
Gliederung der Ausbildung

Neben der praktischen Ausbildung im Betrieb muss im 1. Ausbildungsjahr die Berufsschule zweimal wöchentlich und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr einmal wöchentlich besucht werden.

 
Unterrichtsinhalte

Sie ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsverordnungen und den Rahmenlehrplänen und umfassen insgesamt 12 Lernfelder mit berufsbezogenem Unterricht, z.B.

  • Einzelmöbel herstellen
  • Einbaumöbel herstellen und montieren
  • Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren
  • Baukörper abschließende Bauelemente (Fenster, Haustüren) herstellen und montieren
 
Stundentafel/ Unterrichtsfächer

a) Im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/ Kommunikation, oder Wahlpflichtangebote, Politik, Sport, Religion = 9 Std./Woche
Fachtheorie (mit Lernfeldern) = 9 Std./Woche
Gesamtstunden = 18 Std./Woche

b) In der Fachstufe 1 bzw. Fachstufe 2, 2 Jahre
Deutsch/Kommunikation, Politik = 2 Std./Woche
Fachtheorie (mit Lernfeldern) = 7 Std./Woche
Gesamtstunden = 9 Std./Woche

 
Besonderes Profil

Ausbildungsbegleitende Hilfen in Verbindung mit außerschulischen Institutionen (Agentur für Arbeit und andere Einrichtungen).
Besuch von außerschulischen Lernorten (Fachausstellungen, Betriebsbesichtigungen, Kooperation mit Betrieben zu bestimmten Lerninhalten)

 
Abschlüsse/ Berechtigungen

Am Ende der dreijährigen Ausbildung findet eine Abschlussprüfung in Fachtheorie und Fachpraxis statt. Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und das Bestehen der Gesellenprüfung führen zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss. Bei entsprechenden Leistungen kann auch der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt zum Führen des Titels Geselle/Gesellin im Tischlerhandwerk.
Nach der Gesellenprüfung besteht die Berechtigung, die Meisterprüfung im Tischlerhandwerk oder die Prüfung als staatlich geprüfter Techniker im Tischlerhandwerk abzulegen. Eine Reihe unserer Schüler/innen besuchen nach der Ausbildung die Fachoberschule Technik. Dort können sie die Fachhochschulreife erwerben, mit der Sie die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule besitzen.

 
Besondere Hinweise

Neben der dreijährigen Ausbildung im dualen System kann das erste Ausbildungsjahr auch durch den Besuch der Berufsfachschule Holztechnik absolviert werden. Dazu ist noch kein Ausbildungsvertrag nötig. Nähere Informationen zur Berufsfachschule Holztechnik finden sie auf der Homepage der Berufsbildenden Schulen Osterholz-Scharmbeck (bbs-ohz.de). Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule kann diese als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden.

Interessiert Sie der Beruf? Möchten Sie mehr wissen? Wir stehen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.

Ihr persönlicher
Ansprech­partner

Björn Piter

Bereichsleiter

04791. 930-4000
bjoern.piter@bbs-ohz.de